
- Bis 103 m tief, unterhalb von etwa 20 m gibt es keinen Sauerstoff mehr
- Berühmt durch Kisten mit gefälschten britischen Pfundnoten aus dem Zweiten Weltkrieg
- Tauchen, Wassersport und eigene Wasserfahrzeuge sind verboten – erlaubt sind nur Fischerei und die Plätte
- Eigentümer sind die Österreichischen Bundesforste, der See steht unter Naturschutz
- Unsere Empfehlung: den See zu Fuß oder mit der Plätte erleben und die Drohne am Attersee oder Weissensee einsetzen
Steckbrief
| Fläche | 54 ha (1,9 km lang, 400 m breit) |
| Seehöhe | 718 m |
| Größte Tiefe | 103 m |
| Mittlere Tiefe | 62 m |
| Wasser | ab etwa 20 m Tiefe sauerstofffrei, in der Tiefe erhöhter Salzgehalt und Faulschlamm am Grund |
| Schutzstatus | Naturschutz seit 1991, Europaschutzgebiet seit 2006 |
| Eigentümer | Österreichische Bundesforste |
| Eignung für ROVs | nein – Tauchen und Wasserfahrzeuge sind verboten |
Was du unter Wasser siehst
Werde kostenlos Unterwasserpilot und schalte alles zu diesem See frei, mit Karte und Community-Pins. Community-Pins sind die Pins unserer Unterwasserpiloten: Wracks, Funde und gute Einstiege.

Wo du starten kannst
Karte: Tauchspots und Community-Pins
Auf der Karte siehst du, wo Tauchspots der Redaktion und Community-Pins liegen. Community-Pins sind die Pins unserer Unterwasserpiloten. Was sich hinter den Icons verbirgt, sehen nur angemeldete Unterwasserpiloten, und nur sie können eigene Pins setzen.
Regeln und Rücksicht
- Tauchverbot: Am Toplitzsee sind Tauchen, sonstiger Wassersport und die Verwendung von Wasserfahrzeugen verboten. Ausgenommen sind die Fischerei und die gewerbliche Schifffahrt, also die Plätte.
- Eigentümer: Der See gehört den Österreichischen Bundesforsten. Frühere Expeditionen brauchten deren Zustimmung. Die Bundesforste begründeten strengere Regeln 2009 mit dem empfindlichen Ökosystem und meldeten damals jedes Jahr mindestens zehn unerlaubte Tauchversuche.
- Naturschutz: Der See steht seit 1991 unter Naturschutz und gehört seit 2006 zu einem Europaschutzgebiet.
- Fischerei: Hauptfisch ist der Seesaibling, der als „Ausseer Seesaibling“ vermarktet wird. Die Fischerei ist eine der wenigen erlaubten Nutzungen.
- Was heißt das für ROVs?: Eine eigene Regel für Unterwasserdrohnen gibt es nicht. Eine Drohne ist aber ein Wasserfahrzeug im Wasser und taucht – genau das ist hier untersagt. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Bundesforste solltest du hier nicht tauchen.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in Österreich keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Gemeinde, den Österreichischen Bundesforsten oder den Fischereiberechtigten nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
Warst du schon mit deiner Drohne am Toplitzsee? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Bereich „Gewässer & Regeln in D-A-CH“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
Ist am Toplitzsee etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze in Österreich bietet UDRA an.
