
- Rund 39 km² groß und bis 74 m tief, das Wasser wird nach etwa 58 Tagen ausgetauscht
- Im Sommer 22–23 °C an der Oberfläche, im Februar um 5 °C
- Am Südufer liegen viele Pfahlbau-Fundstellen aus Jungsteinzeit und Bronzezeit
- Naturschutzgebiet St. Petersinsel und Heidenweg: kein Befahren und Ankern in den Schutzbereichen
- Tauchverbote nach BSV an Hafeneinfahrten und 100 m um Kursschiff-Landestellen
Steckbrief
| Fläche | 39,3 km² (andere Angaben: 39,8 km²) |
| Seehöhe | 429 m ü. M. |
| Größte Tiefe | 74 m |
| Mittlere Tiefe | 29 m |
| Wassertemperatur | im Juli und August im Mittel 22–23 °C, bei Hitze bis 25 °C; im Februar um 5 °C |
| Eigentümer | Hoheit bei den Kantonen Bern und Neuenburg |
| Eignung für ROVs | mittel – einfache Einstiege und warmes Wasser, aber wenig beschriebene Ziele und viele Schutzzonen |
Was du unter Wasser siehst
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Wo du starten kannst
Karte: Tauchspots und Community-Pins
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Regeln und Rücksicht
- Tauchverbote (BSV): Nach Art. 77 Abs. 3 der Binnenschifffahrtsverordnung ist Sporttauchen bei Hafeneinfahrten, in der Nähe zugelassener Liegeplätze, im Umkreis von 100 m um Landestellen der Kursschiffe, auf den Fahrlinien der Kursschiffe und in engem Fahrwasser verboten. Für Drohnen gibt es keine eigene Regel.
- Tauchflagge und Uferzone: Taucher setzen eine blau-weiße Flagge, Schiffe halten mindestens 50 m Abstand. In der inneren Uferzone (bis 150 m) dürfen Motorschiffe nur zum An- und Ablegen fahren, bis 300 m gilt Tempo 10.
- St. Petersinsel und Heidenweg: Das Gebiet ist seit 1989 Naturschutzgebiet. Verboten sind das Eindringen ins Schilf, auch mit Booten, und das Ankern im Schilf. In den eingetragenen Ufer- und Riedbereichen sind Durchfahrt und Ankern ganz verboten, Betreten vom 1. März bis 30. September nur auf markierten Wegen.
- Schilf und Schutzzonen: Zu Schilf, Binsen und Seerosen gilt in der Regel 25 m Abstand. Mit gelben Bojen markierte Schwimmer- und Naturschutzzonen sind tabu.
- Pfahlbauten: Die Fundstellen sind Welterbe und teils mit Ankerverboten geschützt. Nicht im Grund wühlen, nichts aufheben – am besten mit Abstand filmen.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in der Schweiz keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Seepolizei der Kantonspolizei Bern, den Behörden des Kantons Neuenburg oder der Gemeinde nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
Warst du schon mit deiner Drohne am Bielersee? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Bereich „Gewässer & Regeln in D-A-CH“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
- roggo.ch: Bielersee (Unterwasserfotografie)
- wassertemperatur.com: Bielersee
- swissinfo.ch: Wie versunkene Siedlungen im Alpenbogen ans Licht kommen
- Kanton Bern: Naturschutzgebiet St. Petersinsel–Heidenweg (RRB 1989)
- Kantonspolizei Bern: Vorschriften Seepolizei
- Kanton Tessin: Faltblatt Sicher auf dem See (Verweis Art. 77 Abs. 3 BSV)
- SSI MyDiveGuide: Tauchplätze Twann und Tüscherz
- Palafittes: UNESCO-Welterbe Pfahlbauten (Broschüre 2019)
Ist am Bielersee etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze bietet UDRA an, außerhalb Österreichs auf Anfrage.
