- Rund 215 km² groß, bis 152 m tief, verteilt auf vier Kantone
- Boudry gilt als einer der beliebtesten Tauchplätze der Westschweiz
- Am Grund liegen Pfahlbauten und Wracks von der Römerzeit bis ins 18. Jahrhundert
- Vor dem Laténium in Hauterive sind Schifffahrt und Tauchen verboten
- Naturschutzgebiete der Grande Cariçaie am Südufer: gelbe Bojen, kein Befahren
Steckbrief
| Fläche | rund 215 km² (Neuenburg 86, Waadt 74, Freiburg 53, Bern 2 km²); andere Angaben nennen knapp 218 km² |
| Seehöhe | 429,3 m ü. M. (seit der zweiten Juragewässerkorrektion) |
| Größte Tiefe | 152 m |
| Sichtweite | laut Tauchern meist besser als im Genfersee |
| Eigentümer | Hoheit bei den Kantonen Neuenburg, Waadt, Freiburg und Bern |
| Eignung für ROVs | gut – viele flache Übungsplätze und spannende Archäologie, aber strenge Schutzzonen |
Was du unter Wasser siehst
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Wo du starten kannst
Karte: Tauchspots und Community-Pins
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Regeln und Rücksicht
- Tauchverbote (BSV): Nach Art. 77 Abs. 3 der Binnenschifffahrtsverordnung ist Sporttauchen bei Hafeneinfahrten, in der Nähe zugelassener Liegeplätze, im Umkreis von 100 m um Landestellen der Kursschiffe, auf den Fahrlinien der Kursschiffe und in engem Fahrwasser verboten. Für Drohnen gibt es keine eigene Regel – meide diese Zonen trotzdem.
- Laténium in Hauterive: Vor dem Archäologiepark und dem Museum Laténium westlich des Hafens Hauterive ist die Schifffahrt verboten, ebenso das Tauchen vom Ufer und vom See aus. Die Zone ist mit gelben Kugelbojen markiert.
- Grande Cariçaie: Die Seeschutzgebiete am Südufer sind mit gelben Bojen und Verbotstafeln markiert. Darin sind alle Boote, auch Kanus und Paddelbretter, und das Baden verboten. Zu Schilf und Wasserpflanzen gilt ein Abstand von 25 m.
- Tauchflagge und Uferzone: Taucher setzen die blau-weiße Flagge, Schiffe halten 50 m Abstand. In der Uferzone bis 300 m gilt Tempo 10 – trotzdem ist im Sommer viel los.
- Pfahlbauten und Wracks: Die Fundstellen sind teils als archäologische Reservate oder mit Ankerverbot geschützt. Nicht im Grund wühlen, nichts aufheben.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in der Schweiz keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Seepolizei, dem Schifffahrtsamt des jeweiligen Kantons (Neuenburg, Waadt, Freiburg oder Bern) oder der Gemeinde nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
Warst du schon mit deiner Drohne am Neuenburgersee? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Bereich „Gewässer & Regeln in D-A-CH“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Lac de Neuchâtel
- Vikidia: Lac de Neuchâtel
- Kanton Neuenburg: Pressekonferenz zu den Wracks im Neuenburgersee (2. Oktober 2020)
- Kanton Neuenburg: RSN 766.389 (Schifffahrts- und Tauchverbot Hauterive)
- Région de Fribourg: Richtig verhalten im Naturschutzgebiet
- Kanton Tessin: Faltblatt Sicher auf dem See (Verweis Art. 77 Abs. 3 BSV)
- Kantonspolizei Bern: Vorschriften Seepolizei
- loisirs.ch: Tous en plongée – 8 merveilles à portée de palmes
- SSI MyDiveGuide: Tauchplätze am Neuenburgersee
Ist am Neuenburgersee etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze bietet UDRA an, außerhalb Österreichs auf Anfrage.
