- Bis 136 Meter tief, tiefste Stelle zwischen Herrliberg und Oberrieden
- Viele bekannte Tauchplätze, vor allem am rechten Ufer zwischen Zürich und Herrliberg
- Acht UNESCO-Pfahlbau-Fundstellen im See – nichts berühren, nichts mitnehmen
- Tauchverbot an Hafeneinfahrten, auf Kursschiff-Linien und im Umkreis von 100 m um Landestellen
- Viel Bootsverkehr: Uferzonen mit Tempo 10, gelbe Bojen markieren Sperrzonen
Steckbrief
| Fläche | 88,17 km² (davon Zürich 59,79, Schwyz 17,46, St. Gallen 10,92 km²), inklusive Obersee |
| Seehöhe | 406 m ü. M. |
| Größte Tiefe | 136 m (zwischen Herrliberg und Oberrieden) |
| Mittlere Tiefe | 49 m |
| Sichtweite | wechselhaft: Klarwasserphase im Mai, im Winter durch die Burgunderblutalge oft deutlich schlechter |
| Wassertemperatur | im Sommer an der Oberfläche über 20 °C |
| Eigentümer | Hoheit bei den Kantonen Zürich, Schwyz und St. Gallen |
| Eignung für ROVs | gut – viele leicht erreichbare Tauchplätze, aber viel Bootsverkehr und oft nur mäßige Sicht |
Was du unter Wasser siehst
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Wo du starten kannst
Karte: Tauchspots und Community-Pins
Auf der Karte siehst du, wo Tauchspots der Redaktion und Community-Pins liegen. Community-Pins sind die Pins unserer Unterwasserpiloten. Was sich hinter den Icons verbirgt, sehen nur angemeldete Unterwasserpiloten, und nur sie können eigene Pins setzen.
Regeln und Rücksicht
- Tauchverbote (BSV): Nach Art. 77 Abs. 3 der Binnenschifffahrtsverordnung ist Sporttauchen bei Hafeneinfahrten, in der Nähe zugelassener Liegeplätze, im Umkreis von 100 m um Landestellen der Kursschiffe, auf den Fahrlinien der Kursschiffe und in engem Fahrwasser verboten. Für Drohnen gibt es keine eigene Regel – halte dich trotzdem an diese Zonen, schon wegen der Schiffsschrauben.
- Tauchflagge: Taucher kennzeichnen ihren Platz mit der Flagge „A“ (blau-weiß). Eine Pflicht für Drohnen gibt es nicht, aber eine Flagge macht Bootsfahrer auf dich aufmerksam.
- Boote und Sperrzonen: In den Uferzonen bis 300 m gilt Tempo 10, Längsfahrten von Motorbooten in der inneren Uferzone (150 m) sind nicht erlaubt. Mit gelben Bojen markierte Flächen sind Sperrzonen, Schilf- und Seerosenbestände sind tabu.
- Naturschutz: Der Frauenwinkel bei Pfäffikon SZ ist Naturschutzgebiet. Lass Schilf, Wasserpflanzen und brütende Vögel in Ruhe.
- Pfahlbauten: Die Fundstellen sind Welterbe und archäologisches Kulturgut. Nicht im Grund wühlen, nichts aufheben – am besten mit Abstand filmen oder ganz meiden.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in der Schweiz keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Seepolizei, dem Schifffahrtsamt des jeweiligen Kantons (Zürich, Schwyz oder St. Gallen) oder der Gemeinde nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
Warst du schon mit deiner Drohne am Zürichsee? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Bereich „Gewässer & Regeln in D-A-CH“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
- Wikipedia: Zürichsee
- Wikipedia (en): Lake Zurich
- Kanton Tessin: Faltblatt Sicher auf dem See (Verweis Art. 77 Abs. 3 BSV)
- Kanton St. Gallen: Tauchen
- Kanton Schwyz: Einschränkungen für die Schifffahrt
- Kanton Zürich: RRB 2025/0386 Unterwasserarchäologie
- Kanton Schwyz: Gewässerzustand von Zürichsee, Zürichobersee und Walensee
- Swiss Divers: Wassersportzentrum Zürich-Tiefenbrunnen
- kohmann.ch: Tauchplätze
Ist am Zürichsee etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze bietet UDRA an, außerhalb Österreichs auf Anfrage.
